Massive Befreiungen vom Bebauungsplan Beitrag von Thilo Kleibauer
Laut Auskunft der Verwaltung seien die Befreiungen vom Bebauungsplan „städtebaulich vertretbar“. Eine nachbarliche Beteiligung hat nicht stattgefunden. Dies ist nicht nachvollziehbar und kaum transparent. Hier muss sichergestellt werden, dass bestehende Bebauungspläne nicht komplett ignoriert werden. Nur eine transparente Genehmigungspraxis schafft Akzeptanz für die weitere Nachverdichtung.
In diesem Zusammenhang wurde ich nun auch auf die geplante Bebauung der Grundstücke Buckhorn 51-53 in Volksdorf angesprochen. Hier hat das Bezirksamt eine hohe Überschreitung der im Bebauungsplan festgelegten Geschossflächenzahl genehmigt. Dadurch entsteht dann ein längerer Baukörper mit einer durchgehenden Höhe von rund neun Metern. Dies weicht deutlich von der benachbarten Siedlungsstruktur ab, die durch eine niedriggeschossige Bebauung geprägt ist.