Meldewege vereinfachen

Wer Ratten entdeckt oder auf eine größere Vermüllung aufmerksam wird, will den Missstand melden und möglichst schnell bei der richtigen Stelle landen. In der Praxis ist das aber nicht immer einfach. Für Rattensichtungen auf öffentlichem Grund ist das „Institut für Hygiene und Umwelt“ zuständig, auf privaten Grundstücken müssen grundsätzlich die Eigentümer tätig werden. Kommen Vermüllung und Rattenbefall zusammen oder ist zunächst gar nicht klar, ob eine Fläche öffentlich oder privat ist, wird der richtige Meldeweg schnell unübersichtlich. Das Institut für Hygiene und Umwelt weist selbst darauf hin, dass Rattenbekämpfung über einzelne Grundstücksgrenzen hinaus betrachtet werden muss.






Sonntag, 18.Oktober 



































