Volksdorf: Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten beachten!

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Natur- und Landschaftsschutzgebiete bieten zahlreichen Tieren ein Zuhause und sind oftmals deren letzte Rückzugsmöglichkeit. Der Geruch eines Hundes löst bei diesen Tieren erheblichen Stress aus. Derzeit kommt es vermehrt zu Situationen, in denen unangeleinte Hunde (vor allem in den offenen Lebensräumen von Naturschutzgebieten) für Zwischenfälle sorgen. Die Umweltbehörde bittet deshalb Hundehalter dringend, sich an die Anleinpflicht zu halten. 

 

Schafe (aber auch Rehe und weitere Tiere), die durch Hunde – auch wenn es aus einem Spieltrieb heraus geschieht – gehetzt werden, zeigen starke Stressreaktionen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen können. Beim Versuch, dem Hund auszuweichen, können sich die Tiere verletzen, auch der Hund selbst kann in Gefahr geraten. Ist die Herde erstmal in Unruhe versetzt, müssen die über die Fläche versprengten Tiere durch speziell dafür ausgebildete Hütehunde der Schäfer wieder zusammengetrieben werden. Dafür dürfen die Hütehunde als einzige Hunde im Gebiet frei herumlaufen. Ansonsten sind in allen Hamburger Naturschutzgebieten Hunde immer an der Leine zu führen. In Boberg wird die Leinenpflicht derzeit durch die Ranger verstärkt kontrolliert. Ein nicht angeleinter Hund stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend mit einem Bußgeld geahndet wird.

Die Schäferei ist im Auftrag der Umweltbehörde tätig und darf auch offiziell auf die Leinenpflicht aufmerksam machen. Zum Schutz der Schafe und Ziegen ist der Aufforderung von Schäferin und Schäfer sowie seitens der Ranger unmittelbar Folge zu leisten.

In dem Flyer Mit dem Hund im Naturschutzgebiet unterwegs finden Hundehalter alle wichtigen Informationen.