Volksdorf: Buckhorn 51-53

 

Antwort auf Beitrag von Herrn Kleibauer betreffend Buckhorn 51-53

Christoph Schmidt, Vorsitzender des Unterausschusses für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Walddörfer

 

Die Entscheidung der Verwaltung ist völlig korrekt. Ich weise die Behauptung, „immer wieder sorge die Genehmigungspraxis bei Bauanträgen in den Walddörfern und im Alstertal für großes Unverständnis vor Ort“ zurück. Das Gegenteil ist richtig. Viele Antragsteller wünschen sich eine schnellere und flexiblere Bearbeitung ihrer Anträge; darüber hinaus beklagen sich manche angesichts der vorherrschenden Wohnungsnot über Ablehnungen bzw. nicht ausgenutztes Ermessen, insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzung des § 31 BauGB, der nun gerade deshalb eingeführt wurde, um den Wohnungsbau zu fördern und Befreiungen zu erleichtern.

Der hier geplante Bau von sieben reihenausähnlichen Häusern in Buckhorn 51-53 entspricht weitgehend dem Bebauungsplan – denn dort sind Reihenhäuser ausdrücklich vorgesehen – und passt auch in die Gegend. Beispielsweise die Objekte in Buckhorn 43, 45 und 47 sind deutlich größer und massiver. Eingeschossige Bungalows (wie in dieser Gegend auch vorhanden) sind hingegen kaum noch bezahlbar, aus energetischer Sicht suboptimal und meiner Meinung nach eine Art Platzverschwendung.