Volksdorf: Bebauung Buchenkamp

Noch keine Details zur Umsetzung des B-Plans


THILO KLEIBAUER (CDU): Vor rund einem Jahr ist der umstrittene Bebauungsplan Volksdorf 46 für die Flächen am Buchenkamp in Kraft getreten. Ursprünglich hatte der Investor für den privaten Wohnungsbau einen schnellen Baustart bereits für 2023 angekündigt. Nach dem aktuellen Stand liegen jedoch noch gar keine Bauanträge vor. Diese müssen für den Wohnungsbau innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Planrechts eingereicht sein. Für die übrigen Nutzungen (Kita, Tages- und Dementenpflegeeinrichtungen) wurden gar keine zeitnahen Fristen zur Umsetzung der Bebauung festgelegt.

Auch der Vertrag der Erschließung des Plangebiets mit dem Investor wurde noch gar nicht abgeschlossen. Für die bereits vor Jahrzehnten mit dem Bebauungsplan Volksdorf 32 festgelegten Ausgleichsmaßnahmen auf den privaten Flächen am Buchenkamp sollen in diesem Jahr hydrologische Voruntersuchungen zur naturnahen Gestaltung der Teichbiotope beauftragt werden.